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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 44

1873 - Essen : Bädeker
44 Lehrstand. Zu ihm gehören: die Lehrer in den Volks-, Bürger- und Gelehrtenschulen oder den Gymnasien, in den Gewerbeschulen und auf den Hochschulen oder den Universitäten. In den Volksschulen werden die Kinder vom 6. bis zum 14. Jahre unterrichtet und erhalten diejenige Bildung, die keinem Menschen fehlen sollte, um ein nützliches Mitglied in der Familie, in der bürgerlichen und kirchlichen Gemeinde und im Staate zu werden — eine Bil- dung, welche für jede höhere die Grundlage enthält. In den Bürger- oder Realschulen wird diese Bildung für solche gestei- gert, welche sich den höheren Gewerben, der Kaufmannschaft oder dem Handel u. s. w. widmen wollen. Die Gymnasien werden von denjenigen jungen Leuten besucht, die einst Beamte, Richter, Ärzte, Geistliche u. s. w. werden wollen. Nach ihrer Entlastung von dem Gymnasium besuchen diese die Universität und bereiten sich hier für ihren bestimmten Beruf vor; sie heißen dann Studenten, und ihre Lehrer heißen Professoren. Außer den genannten Unter- richtsanstalten giebt es noch Seminarien für Geistliche und Lehrer. Auch die Geistlichen gehören zum Lehrstande, denn sie unterrichten nicht allein die Jugend in der Religion, sondern verkündigen von der Kanzel herab, am Krankenbette u. s. w. auch den Erwachsenen Gottes Wort, und spenden ihnen die Heilsmittel der Kirche. In Schule und Kirche ist also der Lehrstand unablässig thätig, die Mitglieder des Staates das Wahre vom Falschen — das Rechte vom Unrechten — das Gute vom Bösen unterscheiden zu lehren: sie zu unterweisen in ihren Pflichten gegen sich selbst, gegen ihren Nächsten und gegen Gott, kurz sie durch Unterricht und Erziehung geistig tüchtig zu machen, in ihrem Lebensberufe das erkannte Gute überall zu thun und das Böse überall zu meiden. Dem preußischen Staate gebührt der Ruhm, seit einer Reihe von Jahren durch Gründung muer Unter- richtsanstalten, namentlich der Lehrer-Seminarien und durch die Vermehrung der Volksschulen, so wie durch Einführung eines re- gelmäßigen Schulbesuchs aller Kinder sehr viel gethan und edle, menschenwürdige Bildung unter seinen Bewohnern verbreitet zu haben. Aber trotz Kirche und Schule giebt es leider viele Menschen, die nicht thun, was recht und gut ist, die gegen die Gesetze han- deln, und Vergehen und Verbrechen verüben. Solche zu strafen und unschädlich zu machen, und die guten Bürger in ihrem Leben, ihrem Eigenthum und ihrer Ehre zu schützen, ist die Sache und die Pflicht der Obrigkeit. — Ihre Mitglieder heißen im Allgemeinen Beamte (Staatsbeamte), und diese sind wieder theils poli- zeiliche, theils richterliche, theils verwaltende. Die Verwal- tungsbeamten sind die Vorsteher des Staates, der Provinzen, der Regierungsbezirke, der Kreise, der Gemeinden; sie haben die bestehenden Gesetze zur Ausführung zu bringen, und über deren Beobach- tung zu wachen. Die Polizeibeamten haben die Vergehen gegen das Gesetz anzuzeigen, die Verbrecher zu verhaften und den Gerichten

2. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 5

1873 - Essen : Bädeker
5 welcher ein Kreis genannt wird. Wie der Gemeinderath und der Bürgermeister für das Wohl der Gemeinde zu sorgen haben, so sind auch in einem Kreise mehrere Personen dazu bestimmt, die Angelegen- heiten des Kreises zu besorgen. So wie aber an der Spitze der Ge- meindeverwaltung der Bürgermeister als höchster Beamte der Ge- meinde steht, so steht an der Spitze der Kreisverwaltung als höchster Beamte des Kreises: der Lündralh. Die Stadt, worin der Landrath seine Amtsstube oder sein Verwaltungs-Büreau (spr. Büroh) hat, heißt die Kreisstadt, und von ihr bekommt der Kreis seinen Namen*). Wenn jedes Kind in der Schule und zu Hause thun könnte, was es wollte, so würde es in der Schule und in der Familie oft sehr schlimm hergehen. Darum müssen die Kinder ihren Eltern und ihren Lehrern gehorsam sein. Aber wenn alle Leute thun könnten, was sie wollten, dann würde es in jeder Gemeinde noch schlimmer hergehen. Denn nicht alle Menschen denken und thun, was recht ist, sondern einige fügen ihren Nächsten wohl oft Unrecht zu. Hiergegen müssen aber die guten Menschen geschützt, und die, welche Böses thun, müssen bestraft werden. Deswegen sind in jedem Kreise Personen dazu angestellt, welche die vorkommenden Streitigkeiten in Güte auszugleichen oder durch Urtheilsspruch nach den bestehenden Gesetzen zu beenden haben. Diese Personen heißen Richter. Ein oder mehrere Richter, Gericht- schreiber und noch andere Beamte bilden ein Gericht. Die Gerichte befinden sich gewöhnlich in den bedeutendsten Städten des Kreises und heißen Friedens- oder Kreisgerichte. Diejenigen Gemeinden, welche zu demselben Gerichte gehören, bilden einen Gerichtsbezirk. — Wie in der Gemeinde der Polizeidiener, so wachen in den Kreisen die Gens- darmes (spr. Schangdarme) über die Befolgung der bestehenden Po- lizeigesetze und zeigen die Uebertreter derselben dem Gerichte zur Be- strafung an. Diese Strafen sind entweder Geld- oder Gefängniß- strafen. Oft hören wir, daß Diebe, Betrüger und andere böse Menschen in das Gefängniß gesetzt worden sind. Wer aber immer thut, was recht ist, der braucht sich nicht zu fürchten, vor Gericht gebracht und — gar in das Gefängniß gesetzt zu werden. In welchem Kreise liegt unsere Gemeinde? — Wie heisst die Kreisstadt? — Wie viele Gemeinden gehören zu unserm Kreise ? — Wie liegt die Kreis- stadt von unserm Wohnorte? — Welche Gemeinden des Kreises liegen von uns östlich? — Welche südlich? — Westlich? — Nördlich? — Südöstlich? — Südwestlich? — Nordwestlich? — Nordöstlich? — Giebt es Flüsse in unserm Kreise? — Wie heissen sie? — Nach welcher Himmelsgegend Messen sie? — Wohin befindet sich also ihre Quelle? — Ihre Mündung? — Giebt es Gebirge im Kreise? — Wie heissen sie? — Zeichnet jetzt den Kreis ans die Schiefertafeln! — Sie Gemeinden des heimathlichen Kreises, die Entfernung der Orte, ihre Lage vom Wohnorte, die Landstraßen — und wo es deren giebt — die Flüsse und Gebirge des Kreises, so wie die Grenzen desselben werden an der Schultafel veranschaulicht. Auch werden die Kinder mit den wichtigsten Erwerbsquellen und andern Merkwürdigkeiten der übrigen Gemeinden des Kreises, so wie mit dem Namen, der Größe und Einwohnerzahl des Kreises bekannt gemacht.

3. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 208

1873 - Essen : Bädeker
208 schiffe aus, die die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen Die Raubritter hatten nun üble Tage. Ihre Burgen wurden belagert, zerstört, der Erde gleich gemacht, und die Galgen mit ihren Personen geziert. Nicht bester erging es den Seeräubern; eine mächtige Flotte lief gegen sie aus, suchte sie auf, vernichtete ihre Fahrzeuge, ersäufte ihre Mannschaft. Bald erzitterte alles vor der deutschen Hansa, so nannte man diesen Bund, denn in der Sprache jener Zeit hieß Hansa so viel als Verbindung. Sogar der König von Dänemark, der gefährlichste Feind der Städte Lübeck und Bremen, wurde gedemüthigt und genöthigt, die Feindseligkeiten gegen sie einzustellen. Als die andern norddeutschen Handelsstädte sahen, wie furchtbar sich die Hansa gemacht hatte, und wie sicher sie ihren Handel trieb, so traten viele von ihnen dem Bunde bei. Die ersten waren Braun- schweig, Rostock, Wismar, Stralsund, Greifswalde, Kolberg, Stettin, Stolpe, Anclam, in der Folge auch noch viel mehrere, wie Berlin, Frankfurt an der Oder, Königsberg, Danzig, Magdeburg, Köln rc., im Ganzen über sechszig Städte. Sie hatten sich nun selbst vor den mächtigsten Feinden nicht mehr zu fürchten; im Gegentheil, sie führten eine hohe, gebieterische.-Sprache gegen sie und wußten ihren Worten Bedeutung zu geben. Wer sich nicht in der Güte zur Ruhe fügte, der wurde schnell, oft schimpflich, dazu gezwungen. Mit jedem Jahre verstärkte sich ihr Bund; zur Zeit seiner höchsten Macht gehörten fünfundachtzig Städte zu demselben. Sie rüsteten gemeinschaftlich eine Flotte von mehr als 200 Schiffen aus, hielten ein furchtbares Land Heer, führten Kriege mit mächtigen Fürsten, er- oberten ihre Städte und Länder, stießen Könige vom Thron. Der schwedische König Magnus verlor durch die deutsche Hansa feine Krone, und dem dänischen König Christoph wurde von einem Danziger Bürgermeister der Krieg erklärt. Andere Städte und Länder bemühten sich dagegen um die Freundschaft der deutschen Hansa und räumten ihnen Schiffe, Waarenlager und Vorrechte ein. So kam bald ihr Handel in den Niederlanden, in England, in den nordischen Reichen, in Ost-Europa zum höchsten Flor. Zu Lübeck wurden die Hansatage, das heißt die Bundesver- sammlungen, gehalten, wobei sich alle Bundesstädte durch ihre Abge- ordneten einfanden. Auch Gesandte oder • Geschäftsträger aus den be- nachbarten Staaten erschienen dabei, wenn mit dem Bunde etwas zu verhandeln war. Hier wurden alle -nöthigen Maßregeln, und Unter- nehmungen verabredet, die Beiträge -zu den Kosten ausgeschrieben und die Beschwerden eines jeden gehört und abgethan. Der Bund hielt strenge Polizei unter seinen Gliedern. Hatte eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllt, oder sich eines Frevels schuldig gemacht, so wurde sie verhanset, das heißt aus dem Bunde ausgestoß'en, geächtet, für eine Feindin aller anderen erklärt. Eine solche Strafe war immer von furchtbaren Folgen, denn der geächteten Stadt wurden ihre Schiffe weggenommen und ihr Handel zerstört.

4. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 209

1873 - Essen : Bädeker
209 Drei hundert Jahre lang erhielt sich die deutsche Hansa auf dieser Höhe ihrer Gewalt und ihres Ansehens. Als aber ihr Zweck erreicht, das heißt die Sicherheit und Ausbreitung ihres Handels nach Wunsch befördert war, trat wieder eine Stadt nach der andern von dem Bunde ab; und so blieben am Ende nicht mehr, als die drei Städte Hamburg, Lübeck und Bremen übrig, die auf dem letzten Bundestage im Jahre 1630 ihren Verein erneuerten und bis auf diesen Tag den-Namen der Hansastädte beibehalten haben. Nach dem Aussterben des hohenstaufischen Kaisergeschlechts (1254). war grosso Verwirrung in Deutschland. Denn von 1254 bis 1273 hatte Deutschland so gut als gar kein Oberhaupt, und deshalb hat man diese Zeit das Interregnum oder das Zwischenreich genannt. Mord wurde auf offener Strasse verübt; vorüberziehende Wanderer wurden beraubt; blühende Dörfer und Städte eingeäschert, und kein Richter war zu finden, der solchem Gräuel gewehrt hätte. Ein jeder suchte sich selbst zu helfen, und die Rache war oft weit schrecklicher, als das verübte Verbrechen. Diese böse Zeit, in der nicht das Recht, sondern die Gewalt — die stärkste Faust — obsiegte, nennt man auch die Zeit des Fanstrechts. Solchem Zustande wünschten die deutschen Fürsten ein Ende gesetzt. In dem schweizerischen Grafen Rudolph Voil Habsburg, glaubte man den Mann zu erkennen, den das Reich bedürfe, und man irrte sich nicht, als man ihn zum deutschen Kaiser wählte; denn er war es, der durch seine Strenge gegen die Raubritter Gesetz und Ordnung wieder herstellte und das Faust- recht beschränkte. 19. Rudolph von Habsburg. (1273-1291.) Die kaiserlose Zeit war eine schreckliche Zeit gewesen für das deutsche Reich. Da versammelten sich die deutschen Fürsten zur Kaiser- wahl. Der Erzbischof Werner, von Mainz brachte den schweizeri- schen Grafen Rudolph von Habsburg in Vorschlag, den er auf einer Reise nach Rom kennen gelernt hatte. Rudolph bot ihm damals freundlich Schutz und Begleitung durch die Schweiz an, und Werner sprach beim Abschiede die Worte: „Edler Graf, könnte ich späterhin den mir erwiesenen Dienst durch die That vergelten!" Jetzt war die gelegene Zeit. — Ein andermal war Rudolph auf die Jagd gegangen. Im Walde begegnete er einem Priester, welcher zu einem Kranken wollte, um ihm das heilige Abendmahl zu reichen. Der angeschwollene Bach hatte aber den Steg weggerissen, und eben wollte der Priester das Wasser durchwaten; da stieg Rudolph von seinem Pferde und half dem Priester hinauf. Als dieser andern Tags dem Grafen das Pferd zurückbrachte, schenkte es ihm Rudolph mit den Worten: „Verhüte Gott, daß ich ferner das Pferd zum Jagen benutzen sollte, welches zu so heiligem Dienste gebraucht worden ist; behalte es für dich zu ähn- lichen Diensten!" Dieser fromme und tapfere Graf wurde nun fast einstimmig er- wählt, und herrlich hat er das in ihn gesetzte Vertrauen gerechtfertigt. Haesters' Lesebuch für Oberkl. Simultan-Ausg. j

5. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 214

1873 - Essen : Bädeker
214 wir Mütter an unsern Brüsten Bettler säugen und den Ausländern leibeigene Mägde erziehen? Das sei ferne!" Darauf ging schweigend der Werner Stauffacher hinab zum Orte Brunnen an: Vierwaldstädtersee und fuhr über das Waffer nach Uri zum Walther Fürst in Attinghausen. Bei demselben fand er verborgen den Heinrich von Melchthal, welcher vor dem Grimm des Landenberg über das Gebirg entwichen war. Und sie redeten von der Noth des Landes und dem Gräuel der ausländischen Vögte. Auch gedachten sie, wie sie gegen die Bosheit dieser schweizerischen Vögte vergebens geklagt hätten vor dem Könige. Sie meinten, der Tod sei viel leichter, als so schmähliches Joch. Darum beschlossen sie, jeder solle in seinem Lande mit vertrauten, herz- haften Männern sprechen und erforschen, weß Sinnes das Volk sei. Nach diesem kamen sie oft in verabredeten nächtlichen Stunden zusammen an einem geheimen Orte am See. Dieser Versammlungsort lag fast mitten inne zwischen Uri, Unterwalden und Schwyz, auf einer schmalen, umbüschten Wiese, am Fuße der Felsen des Seelis- berges, gegenüber dem Dörflein Brunnen. Man heißt ihn vom aus- gerotteten Gestrüpp das Rütli; da waren sie von Menschen und Woh- nungen weit. Bald brachte jeglicher frohe Botschaft mit: allem Volke sei viel leichter der Tod, als das schmähliche Joch. Wie sie aber im November des Jahres 1307 zusammen kamen, und ijeder von den Dreien mit sich zur Matte auf Rütli zehn treue Ehrenmänner geführt hatte, entschlossen, die alte Landesfreiheit über Alles, das Leben für nichts zü achten, erhoben die frommen Drei ihre Hände zum gestirnten Himmel und schwuren zu Gott dem Herrn: in Treue für die Rechte des unschuldigen Volkes zu leben und zu sterben, Alles gemeinschaftlich, nichts eigenmächtig zu wagen und zu tragen, kein Unrecht zu dulden, aber auch kein Unrecht zu thun, des Grafen von Habsburg Recht und Eigenthum zu ehren und keinem der Königsvögte Übles zuzufügen, aber auch den Vögten zu wehren, das Land zu ver- derben. Und die dreißig andern Schweizer streckten auch die Hände auf und thaten den Eid, wie jene, zu Gott, die Freiheit mannhaft zu be- haupten. Und sie wählten die Neujahrsnacht zum Werk. Dann gingen sie auseinander, jeder in sein Thal zu seiner Hütte und win- terten das Vieh. Dem Vogt Hermann Geßler ward nicht wohl, denn er hatte ein böses Gewissen. Es dünkte ihn, als wenn das Volk muthiger einherginge und trotziger aussähe. Darum ließ er den herzoglichen Hut von Oesterreich erhöhen auf einer Stange in Uri, und befahl, wer vorübergehe, solle demselben Ehrerbietung erweisen. Daran wollte er erkennen, wer wider Oesterreich sei. Und Wilhelm Tell, der Schütz aus Bürglen, einer von den Männern auf dem Rütli, ging vorüber; aber er beugte sich nicht. Alsbald führten sie ihn gefangen zum Vogt, und dieser sprach ergrimmt:

6. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 218

1873 - Essen : Bädeker
218 beit und richteten unter kaiserlichem Ansehen. Von Westphalen aus hatten sie sich über ganz Deutschland verbreitet. Hatte jemand einen Raub oder Mord, oder sonst ein Ver- brechen begangen, so hatte er Ursach genug, vor dem furchtbaren Richterstuhle der Wissenden zu zittern, selbst wenn er vor seinem ordent- lichen Richter der Strafe schon entgangen war. Er wurde alsdann von einem der Freischöppen vor dem heimlichen Gerichte angegeben, und wenn dieser mit einem Eide erhärtete, daß das Verbrechen wirklich von ihm begangen sei, wurde der Angeklagte zur Verantwortung auf- gefordert. Die Vorladung geschah aber nicht öffentlich, sondern einer von den Freifrohnen schlich sich des Nachts ungesehen an die Mauern des Schlosses oder des Hauses, wo der Angegebene wohnte, und schlug die Ladung an die Thüre an. Dieser mußte sich dann an einem be- stimmten Tage an einem gewissen Orte einfinden, der ihm angegeben ward. Hier wartete seiner schon ein Abgeordneter der heiligen Fehme, der ihn mit verbundenen Augen an den geheimen Ort führte, wo die Richter versammelt waren. Gemeiniglich hielten sie ihre Sitzungen bei Nacht in einem dicken Walde, oder in einer Höhle, oder in einem unterirdischen Gewölbe. Hier saßen sie vermummt bei schwachem Lichte in schauerlichem Halbdunkel, und tiefe Stille herrschte unter ihnen und rings um sie her. Der Freigraf allein erhob seine Stimme, hielt dem Vorgeladenen das Verbrechen vor, dessen er angeklagt war, und forderte ihn auf, sich zu vertheidigen. Konnte er sich befriedigend verantworten, so wurde er freigesprochen und eben so geheimnißvoll, als er gekommen war, wieder weggeführt. Wurde er aber seiner Schuld überwiesen, so wurde er zum Tode verurtheilt und noch in derselben Stunde, nachdem man ihm Zeit gelassen, seine Seele in einem kurzen Gebete Gott zu empfehlen, mit einem Dolche niedergestoßen oder an einen Baum auf- geknüpft. Gemeiniglich mußte der jüngste Schöppe das Henkeramt ver- richten, und alles wurde so geheim gehallen, daß niemand erfuhr, wer der Henker gewesen sei. Stellte sich der Angeklagte nicht auf das erste Mal, so wurde die Vorladung noch zweimal wiederholt. Blieb er auch das dritte Mal aus, so erfolgte die Verurtheilung, und einige von den Freischöppen erhielten den Auftrag, den Spruch der Richter an ihm zu vollziehen. Von nun an wurde er von unsichtbaren Händen verfolgt bis an seinen Tod. Traf ihn einer von den Schöppen an einem einsamen Orte, so stieß er ihm ohne Umstände ein Messer in die Brust, oder knüpfte ihn, von einigen seiner Gesellen unterstützt, an den nächsten Baum auf Das blutige Mordgewehr aber wurde neben den Leichnam des Getödteten gelegt oder in die Erde gesteckt, zum Zeichen, daß er nicht unter die Hände eines gemeinen Mörders, sondern, von der heiligen Fehme ver- urtheilt, durch die Hand eines Wissenden gefallen sei. Die Sitzungen der heiligen Fehme wurden aber nicht immer heim- lich, sie wurden auch öffentlich gehalten, doch immer erschienen die Wissenden vermummt. Um Mitternacht versammellen sie sich auf dem

7. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 428

1873 - Essen : Bädeker
428 ist Gott; denn er ist nicht geworden. Das Schönste ist die Welt; denn sie ist Gottes Werk. Das Größte ist der Raum; denn er faßt alles tn sich. Das Schnellste ist der Gedanke; denn er springt überall hin. Das Gewaltigste ist das Schicksal; denn es bringt alles unter sich. Das Gescheiteste ist die Zeit; denn sie entdeckt alles." Solon fand bei seiner Heimkehr Stadt und Land in einer großen Verwirrung. Die Reichen hatten das arme Volk ganz in ihrer Ge- walt. Wenn die Armen die Zinsen nicht bezahlen konnten, so wurden sie zu Sklaven gemacht oder verkauft. Die Reichen waren Richter und richteten nach Willkür. An die Stelle der Könige waren Archonten getreten, und zu einem solchen wählte man Solon. Als Regent des Staates sollte er neue Gesetze geben. Da die Verschuldung der meisten Bürger von Athen das größte Übel war, woran das Gemeinwesen litt, so suchte er die Schuldforderungen zu ermäßigen. Die bisherigen von Drako herrührenden Gesetze, welche auf alle Vergehungen ohne Unter- schied Tod oder Verbannung setzten, waren wegen ihrer allzugroßen Strenge unbrauchbar. Solon milderte diese Gesetze und suchte das Volk zur Menschlichkeit zu gewöhnen. So verordnete er: wer in einem Tem- pel Schutz suche, der solle da unangefochten bleiben; von Todten solle man nichts Übeles reden; Fremdlinge solle man nicht beleidigen, son- dern gastlich aufnehmen; Verirrten den Weg zeigen; die Sklaven solle man menschlicher behandeln; wer im Kriege verstümmelt worden sei, der solle auf Kosten des Staates erhalten werden. Was die Verfassung betrifft, so übertrug er der Volksversammlung das Recht, Krieg und Frieden zu beschließen, Bündnisse einzugehen, die Staatsbeamten zu erwählen und Gesetze zu geben und aufzuheben. Das ganze Volk theilte er nach dem Vermögen in vier Klassen. Die vierte Klasse, welche alle ganz unbemittelte Bürger umfaßte, hatte zwar Theil an der Volksversammlung, konnte aber keine Staatsämter bekleiden, was auch schon darum unmöglich gewesen wäre, weil die Ämter keine Ein- künfte gewährten. Die neun Archonten, als höchste obrigkeitliche Per- sonen, welche die obere Leitung des Krieges, Gottesdienstes und des Gerichtswesens hatten, beschränkte Solon durch den Rath der 400 (Senat), der jedes Jahr aus ganz unbescholtenen Bürgern neu gewählt wurde. Die größte Gewall lag in den Händen des obersten Gerichtshofes, wel- cher Areopag genannt wurde und aus den erfahrensten und redlichsten Männern zusammengesetzt war. Die Archonten wurden nach Ablauf ihres Regierungsjahres in denselben aufgenommen. Der Areopag war der Hauptpfeiler, auf welchen die Verfassung sich stützte, denn er forderte Rechenschaft von den Archonten über ihre Amtsführung, führte die Auf- sicht über die öffentlichen Sitten, unterwarf die Volksbeschlüsse einer noch- maligen Prüfung und konnte dieselben billigen oder verwerfen. Seine gerichtlichen Sitzungen, in welchen er ohne weitere Berufung über Leben und Tod entschied, hielt er bei Nacht und ohne Licht. Die Abstimmung geschah durch Scherben, welche man entweder in die Urne des Todes oder in die der Erbarmung warf. Die strenge Gerechtigkeit dieses

8. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 45

1873 - Essen : Bädeker
45 zu überliefern. Die richterlichen Beamten haben den eines Ver- gehens Angeklagten in Untersuchung zu nehmen und nach Befund freizusprechen oder zu verurtheilen. Schwerere Vergehen aber, Ver- brechen, werden unter dem Vorsitze königlicher Richter vor Schwur- gerichten verhandelt, welche aus unbescholtenen Bürgern bestehen, die Geschworene genannt werden. Die Geschworenen haben nach Fest- stellung des Thatbestandes über den eines Verbrechens Angeklagten ihr „Schuldig oder Nicht schuldig" auszusprechen, worauf alsdann die richterliche Verurtheilung oder Freisprechung erfolgt. Zurauf- bewahrung der verurtheilten Verbrecher dienen die Zuchthäuser. — Die Obrigkeit im Staate soll dem Unrecht, dem Bösen, wehren und bildet daher den Wehrstand im weitern Sinne; aber der Wehr- stand im eigentlichen Sinne ist die bewaffnete Macht, das Militair, die Armee oder das Kriegsheer, welches aus dem stehenden Heere und aus der Landwehr besteht. Jeder wehr- hafte Preuße gehört 7 Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre, zum stehenden Heere — und zwar die ersten 3 Jahre bei den Fahnen, die letzten 4 Jahre in der Reserve — und die folgenden 5 Lebensjahre zur Landwehr. Die Kriegs-Marine (Kriegsflotte) in der Nord- und Ostsee ist dazu bestimmt, die Gewässer und Küsten, sowie den Seehandel zu schützen. Der Kieler Hafen und der Jahdebusen sind zu Kriegshäfen bestimmt. Die gesammte Land- und Seemacht ist dazu da, den Staat gegen Angriffe äußerer Feinde, sowie gegen Aufruhr und Empörung im Innern zu schützen. 6. Ihrer Religion nach sind die Bewohner des preußischen Staates Christen; doch leben zerstreut unter diesen auch etwa 314,000 Juden. Die Christen unterscheiden sich nach dem Bekenntnisse ihrer Religion in Evangelische und Katholiken. Die Mehrzahl, fast 2/3 der Bevölkerung, bekennt sich zur evangelischen, und y3 zur katholischen Religion. Die Rheinprovinz, Westphalen, Schlesien und die Provinz Posen sind überwiegend von Katho- liken, dagegen die Provinzen Sachsen, Hessen-Nassau, Han- nover, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Pommern und Preußen" vorherrschend von Evangelischen bewohnt. Juden wohnen in allen Provinzen, die meisten aber in der Provinz Posen. 7. An der Spitze des preußischen Staates und der gesammtcn Verwaltung desselben steht als Regent, Fürst oder Landesherr der König von Preußen: Wilhelm I. Da der König seinen Sitz oder seine Residenz in Berlin hat, so ist diese Stadt die Haupt- oder Residenzstadt des Staates. — Aus dem bisher Gesagten ist leicht einzusehen, welch eine große bürgerliche Gesellschaft ein Staat ist, und daß ein solcher unmöglich von einem Einzelnen, dem Könige allein, verwaltet werden kann: und eben deswegen sind die im Vor- hergehenden genannten Veranstaltungen und Beamten des Staates nöthig, die alle ihre Amtsgewalt im Namen des Königs aus-

9. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 186

1873 - Essen : Bädeker
186 der Volksversammlung von den edelsten des Stammes wehrhaft gemacht und durften von nun an ihre Kraft an den Feinden beweisen. Das Mädchen lernte Sitte und Zucht von der treuen Mutter, und die Jungftau gab nur dem Tapfersten ihr Herz. Dusch die Heirath be- gründete der Jüngling, der bis dahin unter der Vormundschaft des Vaters gestanden hatte, sein eigenes Hauswesen. Auf die Verwandten hielt man sehr viel, denn eine ausgebreitete Verwandtschaft hatte hohen Werth und verschönerte das Alter. Die liebste Beschäftigung der Deutschen war der Krieg. War in der Volksversammlung ein Krieg beschlossen, so wählte man den Tapfer- sten zum Führer, hob ihn jauchzend auf den Schild und begrüßte ihn als Herzog. Dieser ließ dann das Aufgebot an alle freien Männer ergehen, die sich dann nach ihren Geschlechtern, Gemeinden und Gauen ordneten. Das war der deutsche Heerbann. Auf Wagen folgten ihm oft die Frauen mit den Kindern nach, um von der Wagen- burg herab den Kämpfenden Muth zuzurufen und die Verwundeten zu pflegen. Ihren Führer verließen die Deutschen nicht, und einer suchte es an Tapferkeit dem andern zuvorzuthun. Währte den deutschen Helden die Ruhe des Friedens zu lange, so berief auch wohl einer der Angesehensten des Stammes seine Waffen- brüder, daß sie mit ihm auf Abenteuer auszögen, auf Sieg, Ruhm und Beute. Da fanden sich denn viele, , welche gelobten, sein Geleite und ihm getreu in Noth und Tod zu sein. Ewige Schande traf dann den, der seinen Herzog verließ. Ja, die Deutschen waren im Kriege so zuverlässig und treu, daß späterhin die Römer sie gern zu Söld- nern nahmen. Die Waffen, welche beim Kriege in einem großen Schilde von Brettern oder Baumrinden, aus Lanzen, Spießen, Schwertern, Keulen, Streitäxten, auch wohl aus Pfeilen und Steinen bestanden, waren der köstlichste Schmuck des freien Mannes; nicht nur im Kampfe, sondern bet allen feierlichen Gelegenheiten trug er dieselben; der Schwur wurde nur auf sie geleistet; sie begleiteten ihn in die Volksversammlung, zum Schmause, ja selbst zum Tode. Der Tod auf dem Schlachtfelde war für die alten Deutschen der ehren- vollste; eines natürlichen Todes sterben war für sie ein beklagens- werthes Schicksal. Merkte man das Herannahen der Sterbestunde, so ließ man sich noch die Rüstung anlegen, um mit derselben ins andere Leben hinüberzugehen. Die Leichname wurden gewöhnlich mit den Waf- fen, auch wohl mit dem Leibrosse verbrannt, die Asche in Urnen gesam- melt und an stille Orte beigesetzt, wo einfache Rasenhügel die Ruhestätte der Helden bezeichneten. Dieses kräftige, unverdorbene Volk war reich an mancherlei Tu- genden. Es war treu, redlich, bieder, offen und wahrheits- liebend. Was man versprach, das hielt man unverbrüchlich fest; einem deutschen Worte konnte man vertrauen, und ein deutscher Hand- schlag ist ja sprüchwörtlich geworden. Während bet den übrigen alten Völkern, neben der Tapferkeit, List eine Hauptsache im Kriege

10. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 188

1873 - Essen : Bädeker
188 mußten in jeder wichtigen Angelegenheit die Volksversammlung be- fragen. Diese wurde von den Freien und Edlen unter heiligen Bäumen gehalten; in ihr wurde des Volkes Wohl berathen, über Krieg und Frieden Beschlüsse gefaßt. Waffengeklirr verkündigte hier den Bei- fall, Murren das Gegentheil. War aber ein Beschluß zu Stande gekommen, so unterwarf sich demselben jeder Einzelne ohne Widerstand. Auch Gericht wurde unter fteiem Himmel gehalten. Jeder trug seine Klage oder seine Vertheidigung selbst vor, Beweise wurden durch Zeugen geführt. Geschriebene Gesetze hatte man noch nicht. Das ganze Volk nahm Theil am Rechtsspruche, indem es aus seiner Mitte beson- dere Männer erwählte, welche das Urtheil nach Brauch und Herkommen sprachen. Leibes- und Lebensstrafen wurden für gewöhnlich nicht vollstreckt, weil man sie für kalte Ausbrüche roher Erbitterung hielt. Die Strafen bestanden meist in dem sogenannten Wehrgelde, welches dem Verletzten oder dessen nächsten Angehörigen, auch wohl dem Volke zukam, und wodurch, höher oder niedriger, alle Vergehungen gebüßt werden konnten. Beleidigungen an und von Vornehmen wurden höher gestraft als bei Geringeren, Vergehungen gegen Frauen am härtesten; denn diese standen in hoher Achtung bei den Deutschen und wurden daher eben so sehr geschätzt als geehrt. Priester sorgten im Ramm der Götter für die Ausführung der Rechtsurtheile, oder vollstreckten die Strafen selbst, die für Vergehungen im Kriege auch aus Leibes- und Lebens strafen bestehen dursten. Von dem wahren Gott wußten die Deutschen nichts; sie ver- ehrten die Sonne, den Mond und das Feuer als die Wohlthäter des menschlichen Geschlechts. Außerdem hatten sie noch viele andere Götter, unter denen Odin oder Wodan, auch wohl Krodo, d. i. der Große, genannt, der Allvater der Götter und Menschen, der vornehmste war. Er leitete durch seine Allmacht die Welt, kannte die Thaten der Menschen und gab aus seiner Fülle Weisheit und Reich- thum den Sterblichen, und den edel gefallenen Helden in Walhalla's Hainen den Lohn ihrer Tapferkeit. Seine Gemahlin war Freya, die von Lichtglanz umflossene Beglückerin der Menschen. Thor, Odin's Sohn hatte Donner, Blitz, Wind und Wetter in seiner Gewalt, und Hertha, das Sinnbild der fruchtbaren Erde, war die liebende, nährende und pflegende Mutter der Menschen. Außer diesen gab es noch eine Menge anderer, höherer und niederer Götter, auch Zwischen- mächte, als Elfen, Nixen, Kobolde, Riesen, Zwerge u. s. w. Die Deutschen verehrten ihre Götter, denen man viele, nicht selten frei- lich mit Menschenopfern verbundene Feste feierte, nicht in Tempeln, sondern in heittgen Eichenhainen, auf über das Irdische scheinbar erhabenen Bergen und Felsen, auch wohl an heiligen Quellen und an den Gräbern der Verstorbenen. Sie glaubten an ein ewiges Leben nach dem Tode in Walhalla, wo die trefflichen Helden in Gemein- schaft mit den Göttern, angethan mit ihrem Waffenschmuck, Bier aus großen Hörnern oder aus den Hirnschalen erschlagener Feinde trinken,
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